Verrechnungen von Feiertagen

Unzulässige Verrechnung von Feiertagen!

Aus gegebenen Anlass, hier nochmal ein Hinweis zum Thema Verrechnung von Feiertagen:

Eine Verrechnung von Feiertagen mit Urlaubstagen ist absolut unzulässig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet Feiertage zu bezahlen, auch wenn nicht gearbeitet wird.

Grundlage dieser Bestimmung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz §2 Absatz 1:

»Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne Arbeitsausfall erhalten hätte.«

Nachzulesen auch gerne nochmal unter:

https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html

https://filmunion.verdi.de/tarife/faq/++co++9ff9d268-2c77-11e5-8e3b-525400248a66